Christof Kreutzer
Christof Kreutzer - Camera Artist
Linprunstraße 43
80335 München
E-Mail: chris@chris-kreutzer.com
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE297453468
Berufshaftpflichtversicherung: Interlloyd Versicherungs AG
Curslacker Heerweg 270
21039 Hamburg
Geltungsbereich: Weltweit
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: chris@chris-kreutzer.com
Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.
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Quelle: Impressum Generator von JuraForum.de
I. Allgemeines
Die Erbringung kreativer Leistungen wie die Produktion von Filmen, Fotografien, Konzepten und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Produzent nicht ausdrücklich widerspricht.
Leistungen & Werke sind von Christof Kreutzer (nachfolgend "Produzent" genannt) erbrachte kreative und strategische Leistungen, insbesondere Filme, Fotografien, Konzepte, Drehbücher und Beratungen, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als angenommen.
E-Mails gelten als schriftliche Kommunikation.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von Christof Kreutzer erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere Entwürfe, Konzepte und finale Werke, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Sämtliche Ergebnisse von Gestaltungsleistungen, auch Vorstufen wie z.B. Entwürfe, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Christof Kreutzer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Christof Kreutzer, eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Christof Kreutzer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für den im Angebot klar definierten Zweck, Umfang und Zeitraum übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
Der Auftraggeber darf die Werke zu den vereinbarten kommerziellen Zwecken sowie zu internen und privaten Zwecken nutzen und vervielfältigen.
Bei der Verwertung der Werke ist die Namensnennung: "Konzept/Regie/Film von: Christof Kreutzer" (oder je nach Projekt passend) bei jeder Veröffentlichung entweder direkt am Werk oder im Impressum anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Produzent berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung (z.B. Webseite, Social Media, Showreel etc.) zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Rohdaten (RAW / Videorohdaten) verbleiben, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, beim Produzenten.
III. Leistungen & Mitwirkung
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Produzenten schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird der Auftraggeber auf die höheren Kosten hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn nicht binnen drei Werktagen nach Eingang schriftlich widersprochen wird.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden und gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand und den Projektumfang betreffenden Fragen, insbesondere über Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang eines Projektes beeinflussen könnten.
IV. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
Das finale Werk bildet zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn das Werk dem Auftraggeber nicht gefällt, sofern es den vereinbarten konzeptionellen und qualitativen Vorgaben entspricht.
Die Honorierung der einheitlichen Leistung sowie evtl. abweichende Vereinbarungen gehen aus dem Kostenvoranschlag / Angebot oder der Auftragsbestätigung hervor.
Kostenvoranschläge des Produzenten sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Konzepten, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Produzent sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor.
Für die Erbringung der Leistungen wird ein Honorar als vereinbarte Projektpauschale festgelegt. In Ausnahmefällen können für klar definierte, zusätzliche Teilleistungen Tagessätze vereinbart werden. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Lizenzen für Musik und SFX, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Produzenten aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Produzenten.
Hat der Auftraggeber dem Produzenten keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der kreativen und künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die im Angebot definierten Korrekturschleifen hinausgehen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach finaler Übergabe der Werke.
Der Produzent ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Eine weitergehende Speicherung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
V. Zahlung
Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, schriftlich geltend zu machen.
Wird die Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nicht beglichen, kommt der Schuldner ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall ist Christof Kreutzer berechtigt, Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist Christof Kreutzer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VI. Lieferung und Verzug
Feste Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos oder Testversionen durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Der Produzent bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte, wenn er dem Produzenten eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat.
Eine Haftung für Verzugsschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Produzenten.
Von Christof Kreutzer nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder verzögern (z.B. Höhere Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle), befreien Christof Kreutzer für die Zeit ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.
VII. Haftung
Die Haftung des Produzenten und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beim Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der Produzent für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Produzent haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Werken nur im Rahmen der Garantieleistungen der jeweiligen Materialhersteller.
Die Zusendung und Rücksendung von Werken und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
VIII. Nebenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Produzenten übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht besitzt und bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung und Verbreitung eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt den Produzenten von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Produzent nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Produzenten, sofern eine Pauschale vereinbart war, entsprechend dem Mehraufwand.
Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung üblichen Entgelts zu zahlen.
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass den Produzenten hierfür ein Verschulden trifft, so hat der Auftraggeber dem Produzenten 15 % der Gesamtauftragssumme als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Bereits erbrachte Vorleistungen sind gesondert zu vergüten. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schadens vorbehalten.
X. Datenschutz
Die dem Produzenten mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendig ist. Der Produzent verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Produzenten, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
XII. Sonstiges
Der Produzent weist darauf hin, dass der Auftraggeber für die gezahlte Vergütung gegebenenfalls Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) abführen muss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich hierüber selbstständig zu informieren und die Abgaben eigenverantwortlich abzuführen.